(Bedingtes Termingeschäft) Eine Option berechtigt den Käufer, verpflichtet ihn aber nicht, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) eine bestimmte Menge (Kontraktgröße) eines Basiswertes (Underlying) zum vorher fixierten Preis (Ausübungspreis, Basispreis, Strike-Preis) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (amerikanischer Stil) oder zum Ende der Optionsfrist (europäischer Stil) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Verkäufer einer Option verpflichtet sich, bei Ausübung der Option durch den Inhaber zu den vereinbarten Konditionen zu liefern oder abzunehmen.