Index-Reviews und Anpassungen erfolgen periodisch zu fixen Terminen mit Komiteebeschluss. Sämtliche periodischen Anpassungen und Änderungen der Indexzusammensetzung ergeben sich auf Basis eines Regelwerks, werden dem Index Komitee vorgelegt und durch das Indexmanagement umgesetzt. Nähere Angaben zu den periodischen Anpassungen und Beschlüssen des Komitees über allfällige Änderungen der Indexrichtlinen sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens etwaiger Änderungen werden umgehend nach den Sitzungen veröffentlicht. Kommt es zu außerordentlichen Situationen, die nicht explizit durch das vorliegende Regelwerk beschrieben werden, so kann das Indexkomitee unter Einhaltung des Markt- bzw. Indexinteresses entsprechende Entscheidungen treffen.

Das Index Komitee setzt sich wie folgt zusammen:

März / Juni / September / Dezember
Vierteljährliche Überprüfung der Berechnungsparameter [Anzahl der Aktien, FFF, RF]

März / September Halbjährliche Überprüfung der zukünftigen Indexzusammensetzung

Ordentliche Anpassungen (Periodische Anpassungen) werden immer nach Handelsschluss des letzten Handelstages der Derivate auf Indizes
(Verfall - in der Regel der 3. Freitag im Monat) durchgeführt.

Österreichische Indizes

Die halbjährliche Überprüfung der Indexzusammensetzung des ATX erfolgt auf Basis der monatlichen Beobachtungsliste. Die Beobachtungsliste ist die Reihung der im prime market gehandelten Aktientitel nach den Auswahlkriterien Liquidität (Börse-Geldumsatz) und kapitalisierter Streubesitz. Eine Aktie qualifiziert sich für den ATX, wenn sie sowohl zu den 25 liquidesten als auch zu den 25 höchst kapitalisierten Aktien (gemessen am Streubesitz) des prime market zählt. Sollte sich die Situation ergeben, dass mehr als 20 Unternehmen beide Kriterien erfüllen, so bildet das Ranking nach dem Umsatz die Grundlage für eine Aufnahme oder den Verbleib im ATX. Der ATX umfasst grundsätzlich 20 Titel.

Das jeweilige Prozedere zur halbjährlichen Überprüfung der Zusammensetzung der übrigen österreichischen Indizes entnehmen Sie den Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse AG.

CEE & CIS Indizes:

Das Index Komitee trifft seine Entscheidungen betreffend Index-Aufnahmen und Index-Streichungen auf Basis der sogenannten TO/Cap Regel. Die TO/Cap Regel stellt die aktuelle Streubesitzkapitalisierung sowie die Umsatzentwicklung  der für einen Index in Frage kommenden Unternehmen der letzten 12 Monate in Listenform dar. Um in einen Index aufgenommen zu werden, muss ein im jeweiligen Regelwerk veröffentlichter Mindestrang nach Umsatz und Streubesitzkapitalisierung erfüllt sein. Bestehende Indexmitglieder, welche diese Kriterien im Zuge einer halbjährlichen Überprüfung nicht mehr erfüllen, werden aus dem Index gestrichen. Aktienanzahl, FFF und RF der Indexmitglieder werden im Zuge der vierteljährlichen Überprüfung, falls erforderlich, angepasst. 

Weitere Details finden Sie in den Richtlinen für die CEE & CIS Indizes der Wiener Börse AG.

Außerordentliche Anpassungen

Werden anlassbezogen auf Basis des Regelwerks vorgenommen. Kommt es zu außerordentlichen Situationen, die nicht explizit durch das vorliegende Regelwerk beschrieben werden so kann das Indexkomitee unter Einhaltung des Markt- bzw. Indexinteresses entsprechende Entscheidungen treffen oder eine Marktbefragung durchführen lassen.