Zur Beratung des Vorstandes in Angelegenheiten der Leitung und Verwaltung der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse wurde ein Beirat eingerichtet, der aus dem Präsidenten des Schiedsrichterkollegiums des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse und mindestens fünf, höchstens neun weiteren, vom Aufsichtsrat aus dem Kreis der Börsebesucher der Warenbörse bestellten Mitgliedern besteht.

Die Funktionsperiode des derzeitigen Beirates endet am 31. März 2025.

Wahlordnung für den Beirat für die allgemeine Warenbörse idgF vom 26. Februar 2004, verlautbart mit Veröffentlichung Nr. 360 vom 1. April 2004 (PDF-File 465 KB) und zuletzt geändert mit Veröffentlichung Nr. 301 vom 25. Februar 2010 (PDF-File 38 KB).

Die gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung für den 6. Beirat Vorgeschlagenen sind in den Wahlvorschlag gewählt, verlautbart mit Veröffentlichung Nr. 584 vom 26. März 2020 (PDF-File 92 KB).

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