Entsprechend den Bestimmungen des Regelwerkes direct market plus wird hiermit bekannt gegeben, dass die Kostad AG gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Zwischenberichten verstoßen hat. Der Zwischenbericht nach Ende des ersten Halbjahres 2022 wäre bis spätestens 30. September 2022 (drei Monate nach Ablauf des ersten Halbjahres) zu veröffentlichen. Die Kostad AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 28. September 2022 gemeldet, dass der Zwischenbericht nicht bis zum 30. September 2022 veröffentlicht werden kann und das neue Datum der Veröffentlichung auf den 31. Oktober 2022 festgesetzt wird.

Die Wiener Börse AG hat entschieden, die Frist zur Veröffentlichung des Zwischenberichts der Kostad AG über das erste Halbjahr 2022 auf den 4. November 2022 zu verlängern.