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Manner erhält Schadenersatz nach teilweisem Fabrikseinsturz

03.11.2023, 11:34:00

HG Wien gab Klage von Manner "dem Grunde nach" statt, über Höhe des Schadenersatzes wird erst entschieden - Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach dem Einsturz eines Gebäudetrakts der ehemaligen Manner-Fabrik in Wien-Hernals im Oktober 2014 hat das Handelsgericht Wien der Klage von Manner gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht "dem Grunde nach" stattgegeben. Das bedeutet, dass über die genaue Höhe des Schadenersatzes erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils, das der APA vorliegt, entschieden wird. Die Beklagten können noch Rechtsmittel erheben, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Teileinsturz hatte dem Wiener Waffelproduzenten 2014 einen Gewinneinbruch beschert. Der Gesamtschaden wurde mit rund 25 Mio. Euro beziffert, hieß es auf APA-Anfrage. Die Versicherung habe damals mit rund 7 Mio. Euro nur einen kleinen Teil des Schadens gedeckt. Im Verfahren vor dem Handelsgericht hat Manner auf 9,95 Mio. Euro samt 9,08 Prozent Zinsen pro Jahr seit 18. Oktober 2014 geklagt. Wie viel Manner letztendlich zugesprochen bekommt, wird sich erst im Endurteil zeigen.

sag/tpo

 ISIN  AT0000728209
 WEB   http://www.manner.at


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Josef Manner & Comp. AG

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